Grundsteuerreform und Hebesatz in Altena
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Grundsteuer
B für bebaute und unbebaute Grundstücke in ihrer ursprünglichen
Form als Verfassungswidrig verurteilt. Nach der Reform von 2019
wird die Grundsteuer B nun anders ermittelt. Für die Kommunen
soll die Umsetzung „aufkommensneutral“ sein, also nicht mehr,
aber auch nicht weniger einbringen.
Nun hat sich durch die Reform der Richtwert für bebaute Grundstücke etwas erhöht, der Richtwert für unbebaute Grundstücke aber um bis zu 70% reduziert.
Um das gleiche an Grundsteuer einzunehmen, gibt es nun zwei
Lösungsansätze der Verwaltung:
Entweder die Anhebung des Hebesatzes in Altena von 910 auf 1368
Punkte. Das würde für einige Hausbesitzer eine Verdopplung der
Steuer bedeuten. Vermieter würden die höhere Steuer in der
Regel auf die Mieter umlegen, Eigenheimbesitzer müssten etwa
das Doppelte pro Jahr aufbringen.
Alternative Überlegung dazu: Die Einführung eines differenzierten Hebesatzes. Das heißt, für bebaute Grundstücke steigt der Hebesatz auf 1044 und unbebaute Grundstücke auf 2128 Punkte.
Und es gibt ein praktisches Problem. Beim differenzierten Hebesatz ist die Rechtssicherheit komplett unklar. Zum einen gibt es noch gar keine Software, die die differenzierte Steuer berechnen kann und zum anderen könnte dieser Ansatz von einem Gericht gekippt werden, was dann in Altena zu weiteren Steuerausfällen in Höhe von ca. 1,2 Mio Euro pro Jahr führen würde.
Unser Vorschlag: Die moderate Anhebung des einheitlichen Hebesatzes auf 1044 Punkte. Das bedeutet zwar einen Steuerausfall für 2025 in Höhe von 1,2 Mio. Euro, aber wir haben im nächsten Jahr sowieso eine Haushaltslücke von zurzeit rund 6,5 Mio. Euro und damit auf jeden Fall einen unausgeglichenen Haushalt. Mit einer nur geringen Mehrbelastung der Bürger zeigen wir guten Willen und wir erkaufen uns Zeit, bis die Rechtssicherheit des differenzierten Hebesatzes geklärt ist.
Haushalt und Konnexitätsprinzip
In den letzten 15 Jahren, in dem die SDA im Rat vertreten ist, hat die Stadt Altena nur wenige Male einen ausgeglichen Haushalt verabschieden können. Und dies auch nur, weil das Land im Rahmen des Stärkungspaktes den Haushalt mit Zuschüssen gestärkt hat.
Neben der, in der Regel steigenden Kreisumlage, die schwankenden Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen des Landes ist auch die Verletzung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Land Grund für diese Misere.
Das Konnexitätsprinzip ist einfach mit dem Satz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“ erklärt. Bund und Land verlagern immer neue Aufgaben auf die Kommunen oder sorgen durch Gesetzesänderungen für mehr Arbeit in den Kommunalverwaltungen. Aber die Musik (wenn wir bei der Erklärung bleiben) wird nicht oder nur teilweise bezahlt.
Ein Beispiel: Zu Beginn des Jahres 2024 wurde das Wohngeldgesetz angepasst. Dadurch hatten viel mehr Bürger Anspruch auf Wohngeld. In Altena wurde mit einem Anstieg der Fälle um 30 – 40 Prozent gerechnet. Das zu zahlende Wohngeld wird weiterhin vom Gesetzgeber bezahlt, aber nicht nur für Altena bedeutete dies, dass neues Personal angestellt werden musste. Und diese Personalkosten werden vom Bund nicht ausgeglichen.
Der Kämmerei hat in seiner Haushaltsrede hingewiesen, dass die Kommunale Selbstverwaltung in über 90 Prozent der vom Rat beschlossenen Ausgaben nicht mehr gewährleistet ist.
Unsere Position
Wenn der Haushalt der Stadt Altena nur noch dadurch ausgeglichen werden kann, indem die Steuern für die Einwohner massiv immer und immer wieder erhöht werden, wird die SDA diesen Haushalten nicht zustimmen.
Wir sind uns im Klaren, dass die SDA kein Lösungskonzept für die Verletzung des Konnexitätsprinzips, der immensen Einschränkung der Kommunalen Selbstverwaltung und der noch immer ausstehenden Altschuldenregelung auf dem Weg bringen kann. Dies muss auf Bundes- und Landesebene geschehen.
Aber wir werden alles tun, damit Bund und Land die Probleme der Kommunen endlich wahrnimmt und für Abhilfe sorgt
Zum Haushalt 2025
Die Situation:
In Altena werden wir im kommenden Jahr voraussichtlich eine
Haushaltslücke von 6,5 Mio. Euro haben. Ursache sind fehlende
Steuereinnahmen und auf der anderen Seite ein wachsender Berg
an Belastungen, die vom Bund, Land und Kreis an die Kommunen
dirigiert werden.
Tatsächlich können sich die Kommunen dagegen kaum wehren,
müssen diese Kröte schlucken. Eine Lösung, wie das
Haushaltsloch geschlossen werden kann hat keine Partei im Rat.
Wir können also damit rechnen, dass uns die Bezirksregierung
wieder einen Sparkommissar schickt, wie bereits in der
Vergangenheit.
Das Gute: Wir stehen mit dem Problem nicht alleine da. Vielen
Kommunen geht es ähnlich wie uns und die Politik wird auf
Landes- und Bundesebene eine Lösung für die Schuldenlast der
Kommunen finden müssen.
Unser Vorschlag: Es gibt Aufgaben, die wir als Kommune unserer Größe nicht mehr unbedingt selbst wahrnehmen müssen. Wir können eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten vereinbaren und so Kosten sparen. (So wie wir es bereits mit Nachrodt-Wiblingwerde im Bereich des Bauhofs machen.) Andere Aufgaben können wir in die Verantwortung des Kreises abgeben. Zum Beispiel die Feuerwehr. Das sind Kostenstellen, die dann aus dem Städtischen Haushalt fallen. Im Gegenzug wird unsere Kreisumlage steigen, aber diese Möglichkeiten sollten diskutiert und berechnet werden. Und des Weiteren sind wir der Meinung, dass wir für 2025 einen unausgeglichenen Haushalt einreichen und dann abwarten sollten, was die Bezirksregierung macht. Mehr als einen Sparkommissar schicken können sie nicht, und das werden sie aller Voraussicht nach in jedem Fall machen. Und wo der noch Sparpotential sieht, das werden wir dann sehen.
Umspannwerk Rosmart
Vor einiger Zeit unterbreiteten die Unternehmen Amprion und Enervie der Stadt und den Rat einen Vorschlag zum Bau einer Schalt- und Umspannanlage auf Rosmart.
Hintergrund war der Bau einer neuen Hochspannungsanlage, die auch über Rosmart läuft. Zudem sollte mit dieser neuen Umspannungsanlage die alte Anlage bei Elverlingsen ersetzt werden. Der alte Standort konnte nicht genutzt werden, da eine dafür anzulegende neue Trasse von Elverlingsen nach Rosmart von der Bezirksregierung nicht genehmigt werden würde.
Auch die SDA hatte auf Grundlage der damals vorliegenden Informationen in der Ratssitzung vom 07.12.2022 gegen dieses Projekt gestimmt.
In den folgenden Monaten fanden Abstimmungs- und Informationsgespräche mit Amprion und Enervie statt. Vor dem Hintergrund der dabei erhaltenen neuen Informationen und der Vorteile für die heimische Wirtschaft, sowie der Zugeständnisse von Amprion hat bei uns eine neue Abwägung stattgefunden. Dabei wurde auch das Meinungsbild der Rosmarter Bürgerversammlung mit einbezogen.
Unser Vorschlag:
Da aus Sicht der SDA die Interessen Gesamt-Altenas und der heimischen Industrie überwiegen, sind wir für den Bau der Schalt- und Umspannanlage auf Rosmart. Entweder auf einem Grundstück des Gewerbegebietes Rosmart (was wir bevorzugen) oder auf dem ursprünglichen Gelände neben dem Gewerbegebiet.
November 2024 / Situation Wohngeld (siehe auch Rubrik
"Aus dem Rat")
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen und Familie am 18. November berichtete die Verwaltung, dass zurzeit keine Wohngeldanträge bearbeitet werden können und dies sich nicht vor Januar ändern würde. Ursache sind u.a. nicht besetzte Stellen in diesem Bereich.
Schon seit weit über einem Jahr liegen die Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen bei über einem halben Jahr und nun werden für mindestens 3 Monate Anträge zwar angenommen, aber nicht bearbeitet. Dazu kommen über 150 Fälle, die Ende Oktober noch nicht bearbeitet waren.
Neben den nicht-besetzten Stellen ist auch die Stellenbemessung eine Ursache des Problems. Im November 2023 gab die Verwaltung an, dass pro Sachbearbeiter 175 Fälle bearbeitet werden könnten. Da im Stellenplan aber dafür zu wenig Stellen vorgesehen sind, geht man nun, laut dem Bürgermeister, von 400 Fällen pro Sachbearbeiter aus.
Die SDA hatte in den letzten Jahren wiederholt Anträge gestellt, die eine Ausweitung der Stellen in diesem Bereich forderten. Diese Anträge fanden im Rat allerdings keine Mehrheit.
Laut dem Bürgermeister soll ab Januar 2025 die Antragsbearbeitung in der Verwaltung wieder gewährleistet sein. Sollte diese optimistische Einschätzung nicht eintreffen, wird die SDA die befristete Einstellung einer Aushilfskraft eines externen Dienstleisters beantragen.