Hier finden Sie im Bedarfsfall unsere Berichte aus den Ratssitzungen und Ausschüssen der Stadt Altena.
Subjektiv aus Sicht der SDA und versehen mit unseren Kommentaren und Meinungen.
Unter dem Titel „Klimaschutz in Kommunen“ stellte B´90/Die Grünen einen Antrag für den letzten Hauptausschuss und die anschließende Ratssitzung, damit die Stadt Fördermittel für die Erstellung eines nachhaltigen Klimaschutzanpassungskonzeptes beantragen soll. Die Erstellung des Konzeptes wird mit bis zu 225 000 Euro gefördert, bei einem Eigenanteil von 10 – 20 Prozent.
Nach der Erstellung des Konzeptes könnte u.a., so die Antragsteller, die Entsiegelung von Schulhöfen, das Pflanzen von Stadtbäumen oder die Schaffung von Naturoasen in der Innenstadt oder den Außenbezirken mit Fördermitteln gefördert werden.
Das klingt doch erstmal gar nicht schlecht, oder?
Die Stadtverwaltung hat in der Hauptausschusssitzung darauf hingewiesen, dass Altena überhaupt nicht förderfähig ist, da keine Klimaschutzanpassungsmanagerin bei der Stadtverwaltung beschäftigt wird. Somit ist der Antrag von vornherein sinnlos.
Haushaltsmittel stehen in diesem Jahr für dieses Konzept nicht zur Verfügung und zudem wird, nach der Kommunalwahl, im November ein neuer Rat über den zukünftigen Haushalt, und damit auch über die Ausgaben, entscheiden.
Aus diesen Gründen hat die SDA gegen den Antrag gestimmt!
Wir sehen keinen Sinn darin, einen Antrag zu stellen, der schon aus formellen Gründen nicht genehmigt werden kann.
Abgesehen davon, gibt es weitere Gründe, aus denen die SDA
gegen diesen Antrag gestimmt hat.
Die Stadt Altena hat einen nicht-genehmigten Haushalt mit einem
sehr hohen Defizit, und das wird sich auch in den Folgejahren
nicht ändern.
Zudem sind rund 67 Prozent des Stadtgebietes Grünflächen (Wälder, Äcker, Wiesen) und Altena hat genügend Naturoasen, die jeder innerhalb weniger Minuten erreichen kann.
Ob man für die Entsiegelung von Schulhöfen ein so teures Konzept aus Steuermitteln benötigt, wagen wir zu bezweifeln. Dabei würde dann auch der als Parkplatz, u.a. für unser Kino, genutzte Schulhof in der Nette wegfallen.
Klimaschutz ist wichtig und dringend notwendig, aber nicht in Form von reinen „Wahlkampfanträgen“.
Die Verwaltung konnte nicht schlüssig darlegen, wohin die noch nicht abgerechneten Fördermittel geflossen sind. Sind nicht genutzte Fördermittel geparkt, oder sind sie (rechtmäßig oder vielleicht sogar unrechtmäßig) in andere Projekte geflossen?
Weder der Bürgermeister, noch der Kämmerer konnten oder wollten dazu belastbare Dokumente vorlegen. Von CDU und Grünen wurden wir der Nestbeschmutzung bezichtigt, und falls die Bezirksregierung jetzt Rückforderungen an die Stadt stellt, dann sollen wir als die Nachfragenden plötzlich dafür verantwortlich gemacht werden.
Dagegen wehren wir uns. Es geht nicht an, dass in der Verwaltung, mit Billigung einiger Fraktionen im Rat, gemauschelt wird und Gelder verschoben werden. Kommunale Haushalte müssen für alle im Rat und für die Bevölkerung transparent sein und verantwortlich verwaltet werden.
Aus diesem Grund beantragt die SDA jetzt Akteneinsicht, um den Sachverhalt zu klären.
Antrag über noch nicht abgerechnete Fördermittelanträge und deren Verwendung
Für Montag, 7.4.25 haben wir gemeinsam mit der SPD einen Antrag in den öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung eingebracht. Es geht u.a. um die Verwendung von noch nicht abgerechneten Fördermittelanträgen für den Stadtumbau West (unter anderem Lennepark, Fußgängerbrücke und Burg Holtzbrinck)
Wir befürchten, dass der Stadt hohe Rückforderungen der Bezirksregierung wegen fehlerhafter bzw. nicht nachweisbarer Verwendung von Fördermitteln drohen.
Bürgermeister und Kämmerer haben sich zu unseren Anfragen nicht konkret geäußert. Bei einem interfraktionellen Treffen haben wir die anderen Fraktionen darauf hingewiesen, dass wir diesen Antrag öffentlich stellen werden, wenn keine Aufklärung erfolgt.
Daraufhin wurden wir von anderen Fraktionen massiv unter Druck gesetzt, den Antrag zurückzuziehen oder im nicht-öffentlichen Teil zu stellen. Das haben wir abgelehnt, da ein öffentliches Interesse an der Aufklärung besteht.
„Atemschutz: Biroth fragt nach Werkstatt“ im AK vom 24.1.2025
Stellungnahme zum Artikel von Volker Heyn:
In dem Artikel von Volker Heyn zur Ratssitzung am 20.1.2025 wird der Eindruck erweckt, als würde SDA Ratsherr Ulrich Biroth an Entscheidungen des Bürgermeisters und des Kämmerers herummäkeln. Tatsächlich geht es aber um etwas ganz anderes, wobei die Richtigkeit oder Notwendigkeit der Ausgaben überhaupt keine Rolle spielt.
Wir leben in einer Zeit, in der es Kräfte gibt, die versuchen unsere Demokratie zu untergraben und letztendlich abzuschaffen.
Daher ist es umso wichtiger, dass sich alle Demokraten an die selbst gegeben Spielregeln halten. Und genau das haben Bürgermeister und Kämmerer nicht getan. Es geht also in diesem Fall um ein faktenbasiertes Fehlverhalten der Verwaltung und nicht, wie es der Artikel im Kreisblatt suggeriert, um die nörglerische Meinung eines Ratsherren.
Worum geht es konkret?
Die Grenze, nach der über‐ und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen, dem Rat zur vorherigen Zustimmung vorzulegen sind, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Dies ist seit einigen Jahren in der jeweiligen Haushaltssatzung vom Rat festgelegt.
An die Haushaltssatzung ist die Verwaltung rechtlich gebunden. In einer Vorlage für die Ratssitzung vom 20.01.2025 ignorierten Bürgermeister und Kämmerer erneut die Rechte des Rates und gaben in der Vorlage dem Rat mehrere über- und außerplanmäßige Aufwendungen zwischen 100.000 und 320.000 Euro lediglich zur Kenntnis.
Auf Nachfrage des SDA-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Biroth konnte der Kämmerer, Herr Kemper, keine rechtliche Begründung für dieses Vorgehen liefern. Der Kämmerer hatte gedacht, dass die 320.000 Euro für eine Interims-Atemschutzgerätewerkstatt mit der Zughörigkeit zum Wiederaufbauplan nicht unter diese Grenze fallen würden.
Darüber hinaus ignoriert hat er die Tatsache, dass weder Feuerwehrausschuss noch Rat je über eine Interims-Atemschutzgerätewerkstatt diskutiert und folglich keinen diesbezüglichen Beschluss gefasst haben.
Der Kämmerer wusste nicht, dass über die wahrscheinliche Steigerung der Anschaffungskosten für ein neues Feuerwehrfahrzeug von 550 000 Euro um 100 000 Euro nie im Feuerwehrausschuss geredet worden ist.
Auf weitere Nachfrage, ob und wann diese beiden „Ausgaben“ denn 2024 haushaltswirksam geworden seien, konnte der Kämmerer keine Antwort geben.
Die Haushaltssatzung ist rechtlich verbindlich und Abweichungen bei den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sind klar rechtlich geregelt. Dabei gibt es keinen Spielraum.
Aufgabe der Presse ist es in einem solchen Fall, die Fakten
korrekt zu benennen. Daher hätte die Überschrift des Artikels
lauten können:
Bürgermeister und Kämmerer übergehen den Rat.
Die Presse hat die moralische Verpflichtung -unabhängig von parteipolitischen Präferenzen- auf solche Missstände hinzuweisen und dies ist nicht geschehen. Wenn man dies einfach akzeptiert und danach wieder zur Tagesordnung übergeht, dann darf man die Frage stellen:
Brauchen wir überhaupt noch ein Stadtparlament oder schaffen
wir den Rat ab und verlassen uns blind darauf, dass die
Verwaltungsspitzen alles richtig machen?
Die SDA wird daher bei einem erneuten Verstoß gegen die Haushaltssatzung und die Rechte des Rates rechtliche Schritte einleiten.
November 2024 / Situation Wohngeld
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Generationen und Familie am 18. November berichtete die Verwaltung, dass zurzeit keine Wohngeldanträge bearbeitet werden können und dies sich nicht vor Januar ändern würde. Ursache sind u.a. nicht besetzte Stellen in diesem Bereich.
Schon seit weit über einem Jahr liegen die Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen bei über einem halben Jahr und nun werden für mindestens 3 Monate Anträge zwar angenommen, aber nicht bearbeitet. Dazu kommen über 150 Fälle, die Ende Oktober noch nicht bearbeitet waren.
Neben den nicht-besetzten Stellen ist auch die Stellenbemessung eine Ursache des Problems. Im November 2023 gab die Verwaltung an, dass pro Sachbearbeiter 175 Fälle bearbeitet werden könnten. Da im Stellenplan aber dafür zu wenig Stellen vorgesehen sind, geht man nun, laut dem Bürgermeister, von 400 Fällen pro Sachbearbeiter aus.
Die SDA hatte in den letzten Jahren wiederholt Anträge gestellt, die eine Ausweitung der Stellen in diesem Bereich forderten. Diese Anträge fanden im Rat allerdings keine Mehrheit.
Laut dem Bürgermeister soll ab Januar 2025 die Antragsbearbeitung in der Verwaltung wieder gewährleistet sein. Sollte diese optimistische Einschätzung nicht eintreffen, wird die SDA die befristete Einstellung einer Aushilfskraft eines externen Dienstleisters beantragen.
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